Sehr vielen gesetzlich versicherten Kunden dürfte in den letzten Tagen eine oft spürbare Beitragssteigerung aufgefallen sein. Dabei handelt es sich um eine Anhebung des sogenannten Zusatzbeitrages.  Dieser wurde bei der Mehrheit der Kassen angehoben. So liegt der Zusatzbeitrag der größten gesetzlichen Kasse, der Techniker KK, ab 2021 bei 1,2%.  Das ist eine Anhebung von stolzen 0,5%.   Damit liegt der Gesamt-Beitragssatz der Techniker KK nun bei 15,8 % (bisher 15,3%) und entspricht damit in etwa dem Durchschnitt der gesetzlichen Kassen.

Ein Vergleich der Kassen kann sich durchaus lohnen.  Es gibt immer noch Kassen, welche einen Gesamtbeitragssatz inkl.Zusatzbeitrag von knapp unter 15% bieten.

Dabei sind die Leistungsunterschiede natürlich relativ gering.  Leistungen sind im Fünften Sozialgesetzbuch definiert ( SGB V) und gelten selbstverständlich verbindlich für alle Kassen.  Einige Kassen bieten jedoch bestimmte Zusatzleistungen, die für manchen Kunden interessant sein dürften.

Durch die Anhebung des Beitrages besteht ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 8 Wochen zum nächsten vollen Monat.  Sprich, wer noch im Januar die alte Kasse kündigt, kann zum 1.4.2021 zur Kasse seiner Wahl wechseln.